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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich, dies gilt auch für künftige Lieferungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Zuwiderlaufende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Unser Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

II. Angebot und Vertragsabschluss
Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Bestellungen werden erst mit ihrer schriftlichen Bestellung durch uns, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang allein maßgebend ist, rechtsverbindlich. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge und Änderungen an Liefergegenständen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten in Angeboten und Angebotsunterlagen sowie Muster sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.

Änderungen der Konstruktion und/oder der Ausführung, die von uns oder von einem Zulieferer vor Auslieferung einer Ware aus produktionstechnischen Gründen vorgenommen werden, bleiben vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

III. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Für Aufträge bis zu einem Warenwert von 50,00 € fakturieren wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 €.

2. Abweichungen von bis zu +/- 10% von der bestellten Menge sind zulässig. Falls die Bestellung keine Versandanweisungen spezifiziert, erfolgt die Verschickung nach bestem Ermessen ohne Verbindlichkeit bezüglich der billigsten Versendung.

3. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Evtl. Mehrkosten, z. B. bei Expressgutversand oder Lieferungen ins Ausland, gehen zu Lasten des Bestellers. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

4. Die gesetzliche MwSt. ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Vorbehaltlich eines weiteren Verzugsschadens ist die offene Forderung ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

6. Einzugsspesen für Schecks gehen zu Lasten des Bestellers.

IV. Lieferung und Lieferzeit
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers, auch aus anderen zwischen uns bestehenden Lieferverträgen, voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Höhere Gewalt sowie Störungen politischer und wirtschaftlicher Natur oder Störungen im eigenen Betrieb bzw. in Zulieferfirmen, berechtigen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit oder Stornierung der Aufträge. Schadensersatzansprüche aufgrund von Lieferverzug sind ausgeschlossen.

Teillieferungen sind zulässig soweit dies unter Berücksichtigung unserer Interessen für den anderen Vertragsteil zumutbar ist. In diesen Fällen sind die Ansprüche des Bestellers aus Verzug oder Mängelhaftung auf die einzelnen Teillieferungen beschränkt.

V. Gefahrtragung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab“ Werk“ vereinbart.

2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

VI. Gewährleistung, Mängelhaftung
Wir leisten gewähr dafür, dass die von uns gelieferte bzw. hergestellte Ware frei von Sachmängeln ist, ferner, dass sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Eine Bezugnahme auf technische Normen beinhaltet die nähere Warenbeschreibung und begründet keine Beschaffenheitsvereinbarung, es sei denn, diese wird ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt.

Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Reklamationen sind uns danach unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang beim Besteller schriftlich mitzuteilen.

Dem Besteller stehen Gewährleistungsansprüche nicht zu, wenn Änderungen an dem Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Empfehlungen und Vorschläge erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich und schließen in jedem Falle eine Haftung für Schäden und Nachteile gleich welcher Art, auch in Bezug auf die Schutzrechte Dritter, aus.

Sie befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. Handelsübliche Qualitätsabweichungen bilden keinen Grund zur Beanstandung. Für die Eignung der Ware bezüglich bestimmter vom Käufer beabsichtigter Verwendungszwecke wird keine Gewähr übernommen.

Rücksendungen können ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen werden und werden in der Regel von der HIRSCH GmbH veranlasst. Bei unfreien Rücklieferungen durch den Besteller wird die Versandart vorgegeben. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

VII. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

VIII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum der HIRSCH GmbH. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus Warenlieferung getilgt hat.

Verpfändungen oder Sicherheitsübertragungen sind nicht statthaft. Über jede andere Beeinträchtigung der Rechte der HIRSCH GmbH durch Dritte muss unverzüglich informiert werden.

IX. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Zahlungs- und Erfüllungsort ist Isernhagen. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Gerichtsstand Burgwedel. Für alle Geschäfte in der BRD ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden, für Auslandsgeschäfte gilt das einheitliche UN-Kaufrecht. Die HIRSCH GmbH kann zusätzlich nach Wahl bei dem für den Käufer zuständigen Gericht klagen.

HIRSCH Technik-, Entwicklungs- und Handels GmbH
Chromstraße 9 · 30916 Isernhagen
Tel: 0511-5444583-0
Fax: 0511-5444583-1
Amtsgericht Burgwedel HRB 120037
Geschäftsführer: Thomas Mycinski
UST-Id-Nr. DE115045418 · UST-Nr. 16/205/46326
Sparkasse Hannover
Konto-Nr. 10 42 40 96 62 · BLZ 250 501 80
IBAN-Code DE3625050180 1042409662
BIC-Code (SWIFT) SPKHDE 2H